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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 282/03 EFG 2006 S. 491 Nr. 7

Gesetze: EStG § 9, EStG § 12, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

Private Nutzung schließt Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers aus

Leitsatz

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann als Werbungskosten zu berücksichtigten, wenn die private Nutzung des Zimmers nahezu ausgeschlossen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 491 Nr. 7
EAAAB-76952

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