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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 4334/03 E EFG 2006 S. 415 Nr. 6

Gesetze: EStG § 33

Aufwendungen für Delfintherapie als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Die Aufwendungen für eine Delfintherapie bei einem sprachbehinderten autistischen Kind können nur als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn deren medizinische Erforderlichkeit durch ein vor der Behandlung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Attest nachgewiesen wird.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 415 Nr. 6
SAAAB-76930

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