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BBK Nr. 4 vom Seite 177 Fach 4 Seite 2092

Pauschalen und Daten zu Jahresabschluss und Buchführung 2006

Dr. Harald Schmidt

Von bestimmten gesetzlichen Größenmerkmalen sind insbesondere abhängig die Einteilung von Kapitalgesellschaften und ihnen gleich gestellten Personengesellschaften, die Prüfungszeiträume für die Außenprüfung der Betriebe, die Fristen für die Aufstellung der Jahresabschlüsse, die Offenlegung der Jahresabschlüsse und die Buchführungsgrenzen.

I. Größenklassen von Kapitalgesellschaften und ihnen gleich gestellten Personengesellschaften

Die Kapitalgesellschaften und die ihnen gemäß § 264a HGB gleich gestellten Personengesellschaften werden in drei Größenklassen eingeteilt (§ 267 HGB):

  • kleine Gesellschaften,

  • mittelgroße Gesellschaften,

  • große Gesellschaften.

Von der Zuordnung zu einer Größenklasse hängen ab:

  • die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss,

  • die Gliederung des Jahresabschlusses,

  • der Umfang der Pflichtangaben im Jahresabschluss, S. 178

  • die Prüfung und

  • die Offenlegung des Jahresabschlusses.

Für die Einteilung in kleine, mittlere und große Gesellschaften ist maßgebend, ob bestimmte Größenmerkmale überschritten werden (Schwellenwerte).


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Gesellschaften
Merkmale
kleine
mittelgroße
große
Bilanzsumme
abzüglich Fehlbetrag
≤ 4.015.000 € ...