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Zeitpunkt der Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung bei Minderungen des Entgelts
Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, so ist auch die dafür geschuldete USt zu berichtigen. Gleichzeitig muss der Leistungsempfänger den entsprechenden Vorsteuerabzug ändern (§ 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG). Wird ein anderer Unternehmer als der Leistungsempfänger als Folge der Entgeltsminderung wirtschaftlich begünstigt, hat dieser die Vorsteuerberichtigung vorzunehmen (§ 17 Abs. 1 Sätze 3 und 4 UStG). Die Berichtigungen sind für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist (§ 17 Abs. 1 Satz 7 UStG). In ihrer Vfg. unterscheidet die OFD Hannover folgende Fälle:
Vertragsänderungen: Erlischt die Forderung auf eine Gegenleistung aufgrund einer späteren Vertragsänderung teilweise, mindert sich das Entgelt bereits im Zeitpunkt d...