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BFH 06.09.2005 III R 32/04, NWB direkt 7/2006 S. 8

Zuordnung zum verarbeitenden Gewerbe

Die Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe richtet sich nach der jeweils gültigen Klassifikation der Wirtschaftszweige. Wird ein Betrieb aufgrund einer Änderung der Klassifikation der Wirtschaftszweige nicht mehr dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet, ist für die Gewährung der Investitionszulage die geänderte Zuordnung maßgebend.