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Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Die Lieferung von Fahrzeugen ist nicht als Ausfuhrlieferung von der Umsatzsteuer befreit, wenn bereits zweifelhaft ist, wer Abnehmer der Fahrzeuge gewesen ist. Ein unvollständig ausgefüllter CMR-Frachtbrief, in dem als Abnehmer nicht der Adressat der Rechnung und angebliche Vertragspartner, sondern eine dritte Person genannt ist, ist nicht geeignet, den für die Steuerbefreiung geforderten Ausfuhrnachweis zu erbringen.