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FG Köln 03.11.2005 10 K 1129/02, NWB direkt 7/2006 S. 8

Anerkennung eines Arbeitszimmers zu Weiterbildungszwecken

Zur Vermeidung von Ungleichbehandlung mit einfachen Arbeitnehmern ist es erforderlich, dass zur Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers für höher qualifizierte Arbeitnehmer die Pflicht zur Fortbildung und das Verbot des Arbeitgebers zur Fortbildung am dienstlichen Arbeitsplatz entweder aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht oder dieses auf der Hand liegt.