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BFH 16.11.2005 VI R 12/04, NWB direkt 7/2006 S. 8
Verpflegungsmehraufwendungen von Soldaten der Bundesmarine
Ein Soldat der Bundesmarine kann für die ersten drei Monate eines jeden vorübergehenden Einsatzes an Bord eines Schiffes Verpflegungsmehraufwendungen wegen Auswärtstätigkeit geltend machen.