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Haushaltsnahe Dienstleistung in „ruhendem Haushalt”
Ein Haushalt i. S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG setzt einen inländischen Haushalt voraus, in dem das hauswirtschaftliche Leben unter Beteiligung des Steuerpflichtigen abläuft. Bei dem Haushalt kann es sich auch um einen „ruhenden” Haushalt handeln. Der Wortlaut des Gesetzes fordert kein aktives hauswirtschaftliches Leben.