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Zahlung aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Frage, auf welche Ansprüche der Bürge im Rahmen einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Falle des Konkurses des Hauptschuldners (Bauunternehmers) leistet (Mehrkosten durch Drittvergabe, Vertragsstrafe, Überzahlungsbetrag, Wegfall der Gewährleistungsansprüche), ist dem Inhalt des Bürgschaftsvertrags zu entnehmen. Die geleistete Bürgschaftssumme ist im Verhältnis der geltend gemachten und von der Bürgschaft abgedeckten Ansprüche aufzuteilen. Soweit die Bürgschaftszahlung die Verpflichtung des Hauptschuldners zur Zahlung von Vertragsstrafen betrifft, können Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.