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FG München 28.04.2005 15 K 1207/04, NWB direkt 7/2006 S. 5
Keine Bilanzberichtigung nach Ausübung des Ansatzwahlrechts
Eine Bilanzberichtigung scheidet aus, soweit der Steuerpflichtige bei der Aufstellung der Bilanz von einem ihm nach § 163 AO eingeräumten Ansatzwahlrecht (hier: Feldinventar und selbst erzeugte fertige Erzeugnisse) Gebrauch gemacht hat.