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FG Hamburg 23.11.2005 V 213/02 VI E, NWB direkt 7/2006 S. 3

Voraussetzungen für eine Erledigungs- und eine Beweisgebühr

Eine Beweisgebühr kann auch anfallen, wenn das Gericht Beweis durch einen Bausachverständigen eines am Verfahren nicht beteiligten Finanzamts einholt. Eine Erledigungsgebühr ist nicht verdient, wenn der Prozessbevollmächtigte lediglich einer Erledigung zustimmt, nachdem ein dem Klagebegehren vollen Umfangs stattgebender Änderungsbescheid erlassen wurde.S. 4