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Arbeitsrecht | Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Eine Bürgenhaftung nach § 1a AEntG für ausgefallene Urlaubskassenbeiträge besteht für den Bauherrn, der Besteller von baugewerblichen Dienstleistungen ist, nicht. Daran ändert sich nichts dadurch, dass der Bauherr gegenüber der Arbeitsverwaltung, die dem ausländischen Bauunternehmen und dessen ausländischen Arbeitnehmern die zur Bauausführung erforderlichen Erlaubnisse erteilt hat, fälschlich als Inhaber eines Betriebs der Bauwirtschaft aufgetreten ist ().