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BFH 16.11.2005 VI R 12/04, NWB 7/2006 S. 56

Lohnsteuer | Verpflegungsmehraufwendungen eines Soldaten der Bundesmarine

Wie der NWB XAAAB-76629 entschieden hat, kann ein Soldat der Bundesmarine für die ersten drei Monate eines jeden vorübergehenden Einsatzes an Bord eines Schiffes Verpflegungsmehraufwendungen wegen Auswärtstätigkeit geltend machen. Dazu führt der Senat weiter aus: Der Tätigkeitsmittelpunkt eines Marinesoldaten liegt jedenfalls dann in seinem Stützpunkt an Land, wenn der Soldat dem Stützpunkt dauerhaft zugeordnet ist und in der Zeit zwischen seinen Einsätzen auf See regelmäßig dort tätig wird. Das Schiff stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar, weil unter diesem Begriff nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen des Arbeitgebers verstanden werden und der Soldat sich auf dem Schiff außerhalb seines an Land verbliebenen Tätigkeitsmittelpunkts auf Auswärtstätigkeit...