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Einkommensteuer | Mietverhältnis zwischen Eltern und Kind; Aufwendungen für Unterbringung in einem Internat als außergewöhnliche Belastung
Das (nv) NWB MAAAB-71702 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Mietverhältnis zwischen Eltern und Kind kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn mehrere Versionen des Mietvertrags vorliegen und unklar ist, wie die Miete gezahlt worden ist. (2) Kosten für ein Internat, in dem ein schwer erziehbarer Jugendlicher zwar in der Freizeit durch geeignete Mittel erzogen und seelisch beeinflusst wird, das aber im Übrigen eine Unterkunft für den Besuch einer öffentlichen Schule bietet, sind keine nach § 33 EStG abziehbaren Krankheitskosten. Aufwendungen für die Betreuung des Jugendlichen an Wochenenden und während der Ferien können nur bei vorheriger amtsärztlicher Begutachtung als Krankheitskosten anerkannt werden. Ein Hilfeplan des Jugendamts reicht als Nachweis jedenfalls ...