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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 14 V 23/04

Gesetze: UStG 1999 § 6a, UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStDV 1999 § 10 Abs. 1 Nr. 1, UStDV 1999 § 17a Abs. 4

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Ausfuhrnachweis

Leitsatz

1. Die Lieferung von Fahrzeugen ist nicht als Ausfuhrlieferung von der Umsatzsteuer befreit, wenn bereits zweifelhaft ist, wer Abnehmer der Fahrzeuge gewesen ist.

2. Ein unvollständig ausgefüllter CMR-Frachtbrief, in dem als Abnehmer nicht der Adressat der Rechnung und angebliche Vertragspartner, sondern eine dritte Person genannt ist, ist nicht geeignet, den für die Steuerbefreiung geforderten Ausfuhrnachweis zu erbringen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAB-76551

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