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Fall Valentin Hilton
Aufgabe aus dem Bewertungsrecht
I. Sachverhalt
Der 65-jährige Valentin Hilton (V) ist seit über 20 Jahren glücklich mit seiner Frau Manja (M) verheiratet. V betreibt das Hotel „Elbschlösschen” in Rathen, Uferstraße 22. Mit seiner Südseite liegt das 60 m x 30 m große Grundstück unmittelbar an der Elbe. Die ortsübliche Vorderlandtiefe beträgt 30 m. Der Haupteingang des Gebäudes liegt in Richtung der Kreuzung der beiden einzigen nennenswerten Geschäftsstraßen von Rathen, der Uferstraße und der Waldbühnenallee. Diese Lage ist besonders gut, da dadurch nahezu jeder Tourist am Hotel vorbeikommt.
V hat das Hotelgrundstück zum (Übergang Nutzen und Lasten) für insgesamt umgerechnet 1,38 Mio. € (Anteil Grund und Boden 180 000 €) erworben. Das Gebäude wurde mit dem nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zutreffenden AfA-Satz von 4 % abgeschrieben.
Das nicht unterkellerte Gebäude hat die Außenmaße 35 m x 15 m und gliedert sich in folgende Etagen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Etage | Höhe in m | Nutzung |
EG | 3,80 | Empfangshalle, Hotelrestaurant,
Personalräume, Schwimmbecken (10 m x 10 m) |
1. OG bis 3. OG | 3,80 | Hoteleinzelzimmer |
4. OG bis 5. OG | 2,50 | Hoteldoppelzimmer |
ausgebautes DG | 2,50 | Hotelsuiten |
Um die oberen Geschosse zu erreichen, könne...