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Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum internationalen und europäischen Sozialrecht
I. Einleitung
Das Einheitsrecht und das europäische Gemeinschaftsrecht haben das nationale (Sozial-)Recht in vielen Feldern bereits verdrängt. Die Dominanz des Einheitsrechts führt dazu, dass sich der Rechtsanwender mit diesem Recht vertraut machen muss und die Rechtsprechung der (Sozial-)Gerichte zunehmend zu seiner Auslegung Hilfestellung bieten muss.
Besondere Bedeutung hat hierbei u. a. die Frage der Anknüpfung. Ist ein Erwerbstätiger gleichzeitig in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigt, ist das Sozialrechtsstatut das Recht des gemeinschaftlichen Beschäftigungs- und Wohnstaates (Art. 14 Abs. 2b Ziff. i VO (EWG) Nr. 1408/71). Nach Art. 14c besteht eine kumulative Zuständigkeit mehrerer Mitgliedstaaten nur unter eingeschränkten, von einzelnen nationalen Staaten in Ausnahmetatbeständen festgelegten Voraussetzungen (zu diesem Problemkreis wird auf Eichenhofer, JZ 2005, S. 558 verwiesen).
Das BSG hat sich wiederum in zahlreichen Entscheidungen mit dem internationalen und europäischen Sozialrecht befasst. Die vorgelegte Übersicht knüpft an den Bericht in IWB 2005, F. 4 Gr. 10 S. 225 ff. an und stellt in zeitlicher Reihenfolge die wichtigsten Urtei...