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Steuerrecht | EU-Widrigkeit von Umsatzsteuer auf Inventurfehlbeträge
Der , entschieden, dass eine Eigenverbrauchsbesteuerung für gestohlene Waren der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie widerspricht. Zulässig ist lediglich gem. Art. 20 EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten bei Diebstahl eine Berichtigung der durch den Unternehmer abgezogenen Vorsteuer verlangen können. Dieses Recht steht u. E. aber nur dem nationalen Gesetzgeber, nicht aber der Finanzverwaltung zu. Im slowenischen Umsatzsteuergesetz ist derzeit keine ausdrückliche Regelung für eine Eigenverbrauchsbesteuerung oder Vorsteuerberichtigung für Diebstähle oder einen Inventurfehlbetrag enthalten. Lediglich in der Durchführungsverordnung des Finanzministeriums ist angeordnet, dass ein Inventurfehlbetrag, der über einen veröffentlichten durchschnittlichen Prozen...