Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln 23.6.2005 10 K 5712/04, IWB 3/2006 S. 1014

Einkommensteuer | Berücksichtigung von EU-Auslandskindern

(1) Trotz des Ausschlusstatbestands des § 65 Abs. 1 EStG kann sich ein Anspruch auf Berücksichtigung von im EU-Ausland lebenden Kindern hinsichtlich des Differenz-Kindergeldes und unter der Berücksichtigung als Zählkinder wegen des Anwendungsvorrangs der zwischenstaatlichen Norm des Art. 73 der EWGV Nr. 1408/71 i. V. mit Art. 10 Abs. 1a EWGV Nr. 574/72 ergeben. (2) Der Anspruch auf Kindergeld ruht nach Art. 10 der EWGV Nr. 574/72 bis zur Höhe der gegenüber dem anderen Elternteil in dem anderen EU-Staat geschuldeten Leistungen und besteht letztlich nur in Höhe des Differenzbetrags. (3) Auch der geschiedene, aber wieder verheiratete Elternteil bleibt entgegen der Auffassung der Verwaltung und der Notwendigkeit, die unerwünschte Kumulierung von Familienleistungen zu vermeiden, Familienangehöriger seiner Kind...