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FG Brandenburg 22.07.2003 3 K 2317/01, NWB direkt 6/2006 S. 9

Umdeutung eines Grunderwerbsteuerbescheids

Wurde in einem Kaufvertrag Grund und Boden für zwei Fonds erworben sowie gleichzeitig ein Bauvertrag mit dem Veräußerer abgeschlossen, ist ein den gesamten Kaufvertrag erfassender, wegen der Annahme eines einheitlichen Vertragswerks vorläufig ergehender Grunderwerbsteuerbescheid nicht allein deswegen inhaltlich unbestimmt und nichtig, weil nur der Kaufpreis für den Erwerb des Grund und Bodens eines der beiden Fonds als Bemessungsgrundlage angegeben und besteuert worden ist. Hält das Finanzamt diesen Bescheid irrtümlich für nichtig und erlässt es nunmehr einen zusätzlich auch die Anschaffungskosten des anderen Fonds sowie die Baukosten besteuernden vermeintlichen „Erstbescheid”, kann dieser „Erstbescheid” durch das Finanzgericht in einen Berichtigungsbescheid nach § 129 AO umgedeutet werden. Die of...