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FG Hamburg 04.11.2005 I 363/04, NWB direkt 6/2006 S. 4

Hinzuzurechnende Schuldzinsen bei Überentnahmen

Für die Berechnung des Hinzurechnungsbetrags gem. § 4 Abs. 4a EStG kommt es nur auf den jeweiligen einzelnen Betrieb an. § 4 Abs. 4a EStG verstößt nicht gegen den Grundsatz der Leistungsfähigkeit.