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FG Hamburg 14.12.2005 II 103/03, NWB direkt 6/2006 S. 3

Fehlende Beteiligtenfähigkeit einer vollbeendeten Personengesellschaft

Ergibt eine summarische Prüfung, dass aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft ein Gesellschafter ausgeschieden ist, ist ein im Namen der Gesellschaft gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung unzulässig.