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Bilanzberichtigung
I. Das Schätzungserfordernis bei der Bilanzierung
Bilanzierung jeglicher Couleur erfordert Schätzungen, z. B. von Rückstellungen oder Wertberichtigungen, Nutzungsdauern oder beizulegenden Stichtagswerten. Das damit verbundene Unsicherheitsmoment sprechen die IFRS explizit an, wenn sie auf das Schätzungserfordernis in weiten Bereichen der Bilanz verweisen (IAS 37.25). Das HGB und damit das EStG verschließen sich vermeintlich dieser grundlegenden Erkenntnis über die Unsicherheit und damit auch die Ungenauigkeit jeder Bilanzierung; von Schätzung ist im Gesetz nichts und in der Judikatur nur ganz vereinzelt etwas zu lesen.
II. Die Schätzungskorrekturen
1. Nach IFRS
Unsicherheiten reduzieren sich im Zeitverlauf. Anders ausgedrückt: Auch der Bilanzierer wird bezüglich einer ungewissen Verbindlichkeit (Rückstellung), der Werthaltigkeit einer Forderung, der Dauerhaftigkeit einer Wertminderung oder der (Rest-)Nutzungsdauer einer Anlage immer klüger. Das können ihm auch die IFRS nicht verbieten, im Gegenteil: Schätzungen müssen durch nachträgliche bessere Erkenntnisse revidiert werden (changes in accounting estimates), einerlei ob sich der reine Erkenntnis-Stand gegenüber der Vorperiode als besser darstellt ode...