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Körperschaftsteuer | Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften
Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, deren hauptsächliche Tätigkeit sich darauf erstreckt, Grundstücke zu erwerben, hierauf Gebäude nach den Wünschen und Vorstellungen ansiedlungswilliger Unternehmen zu errichten und an diese zu verleasen, ist nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG 1991/1996 steuerbefreit (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4, § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG 1991/1996; Art. 3 Abs. 1 GG).▶NWB DAAAB-73111
▶Praxishinweise: Mit der Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG sollen Hilfeleistungen zur Ansiedlung von neuen Unternehmen oder der Erweiterung von bestehenden Unternehmen begünstigt werden. Es sollen aber nicht eigenwirtschaftliche Tätigkeiten (im Streitfall: Public Leasing), die in Wettbewerb zu anderen Unternehmen treten, von der Steuer befreit werden. Dies würde auch dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts widersprechen.