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StuB Nr. 1 vom Seite 37

Überstundenvergütungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit Urteil vom - I R 111/03 (BStBl 2005 II S. 307 = StuB 2004 S. 939) hat der BFH unter ausdrücklichem Festhalten an seiner ständigen Rechtsprechung entschieden, dass die Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ausnahmsweise keine vGA darstellt, wenn überzeugende, für das betroffene Unternehmen spezifische betriebliche Gründe vorgetragen werden können, die geeignet sind, die Vermutung einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung zu entkräften.

Die Indizwirkung der gesellschaftsrechtlich veranlassten Überstundenvergütung an den Gesellschafter-Geschäftsführer ist im Einzelfall widerlegt, wenn anderen Arbeitnehmern des Betriebs, die nicht Gesellschafter sind, aufgrund des Betriebsablaufs ein in der Höhe und der Art und Weise der Entgeltzahlung vergleichbares Gehalt für eine vergleichbare Tätigkeit zugestanden wird. Dies setzt insbesondere voraus, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer für seinen besonderen Arbeitseinsatz nicht bereits anderweitige erfolgsabhängige Vergütungen – wie etwa eine Gewinntantieme – erhält und der Arbeitseinsatz des Gesellschafter-Geschäftsführers klar belegt werden kann. Hält die zu beurteilende Regelung in diesem Sinne einem betriebsin...