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Bilanzsteuerliche Planungssicherheit bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP)
Ertragsteuerliche Behandlung von ÖPP-Projekten in Form der „A-Modelle” durch Verwaltung geregelt
Die ÖPP sind ein ideales, modernes und flexibles Werkzeug zur Einbindung der Privatwirtschaft in die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Das BMF hat nunmehr erstmals Stellung zur ertrag- bzw. bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der ÖPP in Zusammenhang mit „A-Modellen” bei Verkehrsprojekten bezogen.
Gesetzliche Neuregelung erfordert Planungssicherheit
Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) – auch bekannt unter Public Private Partnership (PPP) – stellen partnerschaftliches Zusammenwirken von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft mit dem Ziel einer besseren wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben dar. Mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz v. (BGBl 2005 I S. 2676) wurden nunmehr auch gesetzliche RahmenbedingungenS. 8 geschaffen, die die bislang in Deutschland vorhandenen Hemmnisse und Unklarheiten beseitigen. Für die Privatwirtschaft erfordert die neue Form der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Ertragsteuer bzw. die bilanzsteuerrechtliche Behandlung Planungssicherheit, welche mit dem vorliegenden BMF-Schreiben gegeben ist.
Rechtliche Einordnung der „A-Modelle”
Bei der rechtlichen Ausgestaltung des Verkehrsprojekts nach dem „A-Modell” werden von Konzessionsnehmern (den Privatunternehmern), Autobahnstreckena...