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13.01.2006 , BBV 2/2006 S. 43

Verstößt die Altersvorsorgezulage gegen EU-Recht?

Die EU-Kommission hat Deutschland nach Art. 226 Abs. 1 EG-Vertrag ersucht, seine Rechtsvorschriften über die Altersvorsorgezulage (§§ 79 bis 99 EStG, „Riester-Rente”) zu ändern. Falls Deutschland dieser Stellungnahme nicht in zufrieden stellender Weise nachkommt, kann die Kommission den EuGH anrufen. Kritisiert werden die nachfolgenden deutschen Regelungen:

  1. Zulageberechtigt ist nur, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Gebietsfremde Arbeitnehmer, die weniger als 90 % ihres Familieneinkommens in Deutschland verdienen, können nicht in den Genuss der Zulage kommen, obwohl sie Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland entrichten.

  2. Das mit der Zulage geförderte Kapital kann nur für den Erwerb einer eigenen Wohnzwecken dienenden...