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BMF 20.12.2005 IV C 3 - S 2256 - 255/05, BBV 2/2006 S. 41

Kapitalerhöhung gegen Einlage: BFH und BMF klären weitere Zweifelsfragen der Besteuerung

Erhöht eine AG ihr Grundkapital gegen Einlage, führt die Zuteilung der Bezugsrechte nach Ansicht des BMF nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen beim bisherigen Aktionär. Begründung: Durch die Gewährung der Bezugsrechte erwirbt der Aktionär einen Anspruch auf entgeltlichen Erwerb der neuen („jungen”) Aktien. Diese Bezugsrechte sind Bestandteil seines Aktionärsrechts und scheiden mit ihrer Zuteilung aus der Substanz der Altaktien aus. Sie werden vom Aktionär nicht gesondert angeschafft; ihr Erwerb ist vielmehr im Erwerb der Altaktien angelegt.

Die bisherigen Anschaffungskosten der Altaktien vermindern sich dabei um den Teil, der durch die Abspaltung auf die Bezugsrechte entfällt (Gesamtwertmethode). Dieser Wert ist nach ...