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BBK 3/2006 S. 4572

Auswirkungen einer Abkehr von der Going-concern-Prämisse auf den Jahresabschluss(IDW RS HFA 17)

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen (Going-concern-Prämisse, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), wenn rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten dem nicht entgegenstehen. In seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 17 vom befasst sich der Hauptfachausschuss des IDW mit der Frage, welche Konsequenzen sich für den handelsrechtlichen Jahresabschluss ergeben, wenn die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährdet ist (WPg 2006 S. 40). In einer der folgenden BBK-Ausgaben werden wir den Inhalt der Stellungnahme näher vorstellen.