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FG München 23.11.2005 9 K 1575/03, NWB direkt 5/2006 S. 5

Erfolglose Planungskosten

Gab der Steuerpflichtige die Planung für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf, weil das Vorhaben aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigt worden ist und plante und errichtete der Steuerpflichtige daraufhin ein Doppelhaus auf demselben Grundstück, sind die Planungskosten für das Einfamilienhaus nicht als Werbungskosten (vergebliche Planungskosten) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.