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BFH 15.11.2006 XI R 46/05, NWB direkt 5/2006 S. 4

Kürzung Vorwegabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführer-Ehegatten

Bei Ehegatten, die zu unterschiedlichen Quoten Gesellschafter einer GmbH sind (hier: 75 v. H. bzw. 25 v. H.), die als alleinige Geschäftsführer der GmbH fungieren und gleich hohe Pensionszusagen erhalten, ist die Kürzung des Vorwegabzugs gerechtfertigt. Bei unterschiedlicher Beteiligungsquote, aber gleich hohen Pensionszusagen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anwartschaftsrechte auf die von der GmbH zugesagte Versorgung ausschließlich durch eigene Beiträge erworben werden. Vielmehr wird durch die Pensionszusage an einen der Gesellschafter der gesellschaftsrechtliche Anspruch des anderen Gesellschafters tangiert.