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BFH 16.09.2005 VI 203/03, NWB direkt 5/2006 S. 4

Bilanzierung von Inkassoprovisionen bei laufendem Beitreibungsverfahren

Die während eines laufenden Inkassoverfahrens auf beigetriebene Teilbeträge vereinnahmten Provisionen sind Betriebseinnahmen. Eine bilanzielle Abgrenzung über die übliche Dauer des gesamten Inkassoverfahrens – im Streitfall zehn Jahre – ist nicht möglich.