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Arbeitsförderung | Rechtsweg für Klagen aus Ein-Euro-Job
Das einen (NWB EN-Nr. 1220/2005) aufgehoben, in welchem der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bejaht worden war. Das Gericht hat den Rechtsstreit an das Sozialgericht Berlin verwiesen, da es sich im konkreten Fall (Vertragsschluss war der ) um eine Beschäftigung nach § 19 BSHG, der zum außer Kraft getreten ist, gehandelt hat und damit eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe vorlag.