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Aktienrecht | Feststellungsklage bei rechtswidrigen Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat
Pflichtwidriges, Kompetenz überschreitendes Organhandeln des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft bei der Ausnutzung eines genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss (§§ 203, 204 AktG) kann der in seinen Mitgliedschaftsrechten beeinträchtigte Aktionär zum Gegenstand einer gegen die Gesellschaft zu richtenden allgemeinen Feststellungsklage machen (; Anschluss an – Holzmüller, und – Siemens/Nold).