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FG Niedersachsen 07.12.2005 5 K 182/04, NWB 5/2006 S. 40

Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuerbefreiung für Betrieb von Unterhaltungsgeräten

Unterhaltungsspiele („Fun-Games”) sind keine Glücksspiele i. S. des Art. 13 Teil B Buchst. f. der 6. EG-RL. Für die Steuerbefreiung ist gemeinschaftsrechtlich Voraussetzung, dass dem Spieler bei jedem Spiel eine über seinen Geldeinsatz hinausgehende Gewinnchance eröffnet wird. Daran fehlt es bei den Unterhaltungsgeräten. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen ().