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Neuregelung der verdeckten Gewinnausschüttung
Das BMF teilte dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) auf Anfrage mit, dass die Einführung einer Verfahrensvorschrift zur korrespondierenden Besteuerung der verdeckten Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften und Anteilseignern in einem der nächsten Gesetzesverfahren aufgegriffen werden wird. Das BMF ließ sich aber nicht dazu bewegen, übergangsweise andere Änderungsmöglichkeiten zu gewähren (vgl. Beratung aktuell 49/2005).