Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Regeln zum Risikomanagement der Banken
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am ihre neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement veröffentlicht (MaRisk). Zukünftig steht es stärker als bisher im Ermessen der Kreditinstitute, in welchem Umfang sie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offen legen lassen (§ 18 KWG).
In der Vergangenheit hatte die BaFin in mehreren Rundschreiben § 18 KWG zur Offenlegungspflicht interpretiert. Im Mai dieses Jahres wur-S. 35den die Schreiben aber zurückgezogen und den Banken ein größerer eigenverantwortlicher Spielraum bei der Ausgestaltung des Kreditvergabeprozesses in Aussicht gestellt. Grund hierfür war eine häufig nur sehr schablonenhafte Auslegung dieser Vorschrift.
Die Banken können jetzt selbst bestimmen, in welchem Umfang Jahresabschlüsse, unterjährige Finanzbe...