Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 3c Ort der Lieferung beim Fernverkauf
HUSCHENS, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Jahressteuergesetz 2020 (Teil 1), UVR 2021 S. 45; STERZINGER, Änderungen des UStG, der UStDV und der EUStBV durch das sog. Jahressteuergesetz 2020, UR 2021 S. 1; WÄGER, Digitalpakt – Neuregelungen zum für den Bereich der Lieferungen, UStB 2021 S. 76; WIDMANN, Jahressteuergesetz 2020: Die umsatzsteuerlichen Änderungen, MwStR 2021 S. 6.
Versandhandelsregelung § 3c UStG – Schwellenwerte und Prüfungsschema, NWB YAAAD-82932.
I. Allgemeines
1. Entstehung und Zweck der Vorschrift
1Die Vorschrift des § 3c UStG ist durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz v. (BGBl 1992 I S. 1548) mit Wirkung v. in das Gesetz eingefügt worden. Sie enthält bis zum die Ortsbestimmung bei den sog. Versendungslieferungen. Die Vorschrift des § 3c UStG stellt die Besteuerung dieser Umsätze im Bestimmungsmitgliedstaat ab einer gewissen Größenordnung sicher.
2Bei grenzüberschreitenden Lieferungen von Gegenständen an private Letztverbraucher gilt seit dem in der EU grundsätzlich das Ursprungslandprinzip. Die Ware wird somit in diesen Fällen mit der Umsatzsteuer des Mitgliedstaates belastet, in dem die Ware tatsächlich erworben wird. Dabei ist es grundsätzlich gleichgültig, ob di...