Umsatzsteuer Kommentar
2025
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§ 12 Abs. 2 Nr. 9 Schwimmbäder, Heilbäder, Kureinrichtungen
Art. 98 Abs. 1 und 2 i. V. m. Anhang III Nr. 14 und 17 MwStSystRL; Abschn 12.11. UStAE.
SCHÄFER, Steueroptimale Gestaltung für Fitness-Studios im Hinblick auf mögliche Ermäßigungen des Umsatzsteuersatzes, INF 1998 S. 589; CHRISTMANN, Problematik der Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen, KStZ 1999 S. 129; WARM, Steuerliche – insbesondere umsatzsteuerliche – Konsequenzen des Fremdenverkehrsbeitrags, KStZ 2000 S. 228; DZIADKOWSKI, Umsatzbesteuerung der Überlassung von Sportanlagen, UR 2001 S. 242; HUSCHENS, Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von Sportanlagen, INF 2001 S. 673; RONDORF, Folgerungen aus dem Gesetz zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Besteuerung von Alt-Sportanlagen, ; EICHHORN, Geänderte umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen im Gastgewerbe, UR 2016 S. 306.
I. Überblick, Zweck und Rechtsentwicklung
1Die Vorschrift regelt eine Steuerermäßigung zugunsten von Schwimmbädern, Heilbädern sowie Kureinrichtungen. Die Ermäßigung für diese drei artverwandten Leistungsgruppen beruht auf gesundheitspolitischen Erwägungen; sie soll Preissteigerungen bei Schwimm- und Heilbädern (vgl. Nr. 4 Buchst. c zu BT-Drucks. V/1581) und Wettbewerbsnachteile der Bäderverwaltungen (BT-Dr...