Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Wohlfahrts- und Sozialbereich
Hinweis: Art. 98, Anhang III MwStSystRL; Abschn. 12.9 UStAE; S 7242-a/07/0001, 2007/0056035, Ermäßigter Steuersatz für Leistungen der Zweckbetriebe von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 AO), BStBl 2007 I S. 218.
Literatur: STULZ-MORGENROTH, Die Mehrwertsteuer im Wohlfahrtsbereich, Freiburg; BOETTCHER-LEIBRECHT, Gemeinnützigkeitsverordnung, 2. Aufl., München 1971; VON WALLIS-STEINHARDT, Steuerbegünstigte Zwecke nach der Abgabenordnung 1977, 5. Aufl., Herne/Berlin 1977; ZIMMER, Die Besteuerung der Museen nach dem Umsatzsteuergesetz, UR 1986 S. 56; KALMES, Umsatzsteuersatz für Leistungsentgelte von Nichtmitgliedern bei gemeinnützigen Vereinen, UR 1986 S. 198 ff.; MILATZ, Gilt die Ermäßigungsvorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz auch für gemeinnützige Wohnungsunternehmen, BB 1987 S. 1581 ff.; D. BURHOFF, Vereinsrecht, Herne/Berlin 2000; SCHIEDER, Steuerrecht der Vereine, Herne/Berlin 2001; RONDORF, Umsatzsteuerrechtliche Änderungen zum , NWB F. 7 S. 3949 ff.; GIERLICH, Besteuerung der Vereine, NWB F. 2 S. 5605 ff.; HUSCHENS, Umsatzsteueränderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 – Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht und...