Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 12 Abs. 2 Nr. 4 Vatertierhaltung
Art. 98 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 11 MwStSystRL.
MATHEJA, Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Milchkontrollvereine, INF 1970 S. 53; DERS., Umsätze, die der Vatertierhaltung und der künstlichen Tierbesamung dienen, INF 1970 S. 251; SCHLIENKAMP, Umsatzsteuerermäßigung für sonstige Leistungen in der Tier- und Pflanzenzucht, INF 1969 S. 53.
I. Überblick, Entstehung und Zweck
1Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG begünstigt bestimmte Leistungen, die i. d. R. gegenüber der Landwirtschaft erbracht werden. Sie ist im Zusammenhang mit der Durchschnittsatzbesteuerung für Landwirte (§ 24 UStG) zu sehen.
2Die Vorschrift wurde bei Einführung der Mehrwertsteuer zum in das UStG eingefügt. Sie knüpft an die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 21 UStG 1951 an. Der Umfang der Begünstigung wurde jedoch sowohl in subjektiver als auch in objektiver Hinsicht verändert. Während die Begünstigung früher auf landwirtschaftliche Vereinigungen beschränkt war, gilt sie ab für alle Unternehmer ohne Rücksicht auf die Rechtsform des Unternehmens sowie auf die Unternehmensart. Leistungen der Obstbau- und Melkgenossenschaften und -gemeinschaften sowie Umsätze im Zusammenhang mit der ...