Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 4 Nr. 4b Vorangehende Lieferungen
Art. 16 der 6. EGRL i. d. F. der 2. Vereinfachungsrichtlinie 95/7/EWG des Rates v. , ABl. EG 1995 Nr. L 102, 18; Art. 160 Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 156 MwStSystRL; Abschn. 4.4b.1 UStAE; , NWB ZAAAE-22584; A-004-St 110, NWB UAAAG-45086; - St 110, NWB SAAAH-04698 .
Siehe Fundstellen in den Erläuterungen zu § 4 Nr. 4a UStG.
I. Entstehung und Zweck der Vorschrift
1. Entstehung
a) Regelung bis
1Alle Umsätze mit Drittlandswaren, die in ein Zolllager im Inland eingelagert wurden und mit denen gehandelt wurde, waren mit USt belastet, da die Gegenstände in das Inland eingeführt wurden (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 i. d. F. bis zum ) und keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG griff. Aus Vereinfachungsgründen wurde die USt nach § 18 Abs. 7 Nr. 2 UStG a. F. i. V. m. § 41a, § 50 UStDV jedoch nicht erhoben, wenn die Ware für den Abnehmer als eingeführt galt. Dies war nach § 41a UStDV der Fall, wenn der Abnehmer die EUSt besteuerte und in der Rechnung über die Lieferung an ihn keine USt ausgewiesen wurde.
U 1 lagert eine Nichtunionsware in das Zolllager d...