Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 4 Nr. 28 Lieferung von Gegenständen
Hinweis: Art. 136 MwStSystRL; Abschn. 4.28.1 UStAE.
Literatur: SCHMIDT, Relevanz des Vorsteuerabzugs für die Besteuerung entgeltlicher Lieferungen, UR 1999 S. 397; SCHLEGEL, Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 28 UStG bei nicht steuerbaren Leistungen, UR 2002 S. 118; BALDAUF, Besteuerung von Hilfsgeschäften bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts, DStZ 2017 S. 867; HEUERMANN, Unternehmerische Veräußerung privat erworbener Gegenstände steuerfrei nach § 4 Nr. 28 UStG – Keine Einbeziehung in Kleinunternehmerregelung, DStR 2019 S. 2524; KORN, Alternative zur fehlenden Einlagenentsteuerung im Umsatzsteuerrecht, MwStR 2020 S. 200.
I. Überblick
1Die Vorschrift enthält eine Steuerbefreiung für die Lieferungen von Gegenständen, bei deren Erwerb kein Vorsteuerabzug möglich war. Die geltende Fassung geht auf Art. 7 Nr. 4 Buchst. e des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402, BStBl 1999 I S. 304) zurück. Nach Art. 18 Abs. 2 dieses Gesetzes ist sie zum in Kraft getreten und gilt damit nach § 27 Abs. 1 Satz 1 UStG für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden. Die Neufassung war erforderlich, weil zum die bisherige Besteuerung des Eigenverbrauchs grundlegend neu geregelt wurde (vgl. wegen der Sachzusammenhänge im Einzelnen die o. a. Literaturhinweise). Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 v. (BGBl 2007 I S. 3150) wurde das Gesetze...