Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 4 Nr. 21a Forschungsumsätze
I. Früherer Wortlaut, Entstehungsgeschichte
1Die
zum aufgehobene Vorschrift enthielt eine Steuerbefreiung für die
Forschungsumsätze der staatlichen
Hochschulen. Sie hatte folgenden Wortlaut:
… „21a. die Umsätze der staatlichen Hochschulen
aus Forschungstätigkeit. Nicht zur Forschungstätigkeit gehören Tätigkeiten, die
sich auf die Anwendung gesicherter Erkenntnisse beschränken, die Übernahme von
Projektträgerschaften sowie Tätigkeiten ohne Forschungsbezug;" ...
2Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze v. (BGBl. 1996 I 1851, BStBl 1996 I 1560) mit Wirkung v. in das UStG eingefügt worden. Mittelbarer Auslöser der Vorschrift war der Bericht einer Arbeitsgruppe „Hochschulen” der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder v. (n. v., zitiert bei Seer, DStR 1997, 436), der bestimmte Fallgruppen im Bereich der Drittmittelforschung der Hochschulen, insbesondere die Auftragsforschung für private Auftraggeber, als Betrieb gewerblicher Art beurteilt hatte. Um eine partielle Steuerpflicht der staatlichen Hochschulen zu vermeiden, forderte der Bundesrat im ersten Durchgang zum JStG 1997 eine entsprechende Steue...