Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 4 Nr. 11a Umsätze der TELEKOM
SCHLIENKAMP, Änderungen des Umsatzsteuergesetzes durch das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz, UR 1993 S. 51.
I. Inhalt, Entstehungsgeschichte und Zweck
1Die Vorschrift enthält eine auf drei Kalenderjahre befristete Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze der Deutschen Bundespost TELEKOM (bis zum ) und der – daraus hervorgegangenen – Deutschen Telekom AG (bis ). Es handelt sich dabei um die Umsätze, die nach der vor den Poststrukturreformen herrschenden Auffassung als nicht steuerbare hoheitliche Leistungen angesehen wurden.
2Nach dem Rechtsverständnis, von dem auch nach der (ersten) Poststrukturreform zum ausgegangen wurde, wurde die Deutsche Bundespost insgesamt als ein Hoheitsbetrieb angesehen, der überwiegend der Ausübung öffentlicher Gewalt diente. Die Tätigkeit der Deutschen Bundespost TELEKOM sollte nach früherem Recht stufenweise in die Umsatzsteuer einbezogen werden (vgl. im Einzelnen Abschn. 23 Abs. 13 UStR 1992). Für die Zeit vom bis zum sollten der Umsatzsteuer nur die Tätigkeiten unterliegen, die auch Dritte ausüben dürfen (§ 28 Abs. 2 UStG a. F.). Ab sollte die Tätigkeit der Deutschen Bundespost TELEKOM insgesamt als unternehmerische Tätigkeit behandelt w...