Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 29 Umstellung langfristiger Verträge
GRUNE, BMF-Schreiben zur Anhebung des USt-Satzes zum , AktStR 2006 S. 543; SCHRADER, Ausgewählte Folgen der geplanten Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes, UVR 2006 S. 188; WITTMANN/ZUGMAIER, Umsatzsteuererhöhung zum – zivilrechtliche Ausgleichsansprüche des leistenden Unternehmers, NJW 2006 S. 2150; BOMBITA/ZUGMAIER, Zivilrechtliche Ausgleichsansprüche nach § 29 UStG – ermäßigte Umsatzbesteuerung von Beherbergungsleistungen, NWB 2010 S. 1517; WEINBRENNER, Zivilrechtliche Ausgleichsansprüche, Umsatzsteuergleitklauseln und ermäßigter Umsatzsteuersatz im Hotelgewerbe, DStR 2010 S. 982; RUST, Zivilrechtliche Rückforderung von Umsatzsteuer trotz Bruttopreisvereinbarung, KMLZ-newsletter 12/2019; HUMMEL, Steuersatzänderungen und bereits abgeschlossene zivilrechtliche Verträge – Zur Möglichkeit der Vertragsanpassung nach § 29 UStG, UR 2020 S. 741; ZUGMAIER/MATEEV, JStG 2022 – Entwurf: Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen – aber auch Null Fragen?, DStR 2022 S. 2337.
I. Rechtsentwicklung
1Art. 95 Satz 2 MwStSystRL ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Übergangsregelungen für Steuersatzänderungen zu erlassen. Hiervon hat Deutschland mit § 29 UStG Gebrauch gemacht. Konkrete unionsrechtliche Vorgaben gibt es dazu allerdings nicht.
Die Vorschrift wurde mit Inkrafttreten des