Thomas Küffner, Oliver Zugmaier

Umsatzsteuer Kommentar

2024

ISBN: 3-482-40707-9

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Küffner, Zugmaier - Umsatzsteuer Kommentar Online

§ 22e Untersagung der Fiskalvertretung

Ferdinand Huschens (Dezember 2023)

I. Einführung

1. Allgemeines, Zweck und Überblick

1Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 22a UStG (Huschens in Küffner/Zugmaier, USt, § 22a UStG Rz. 1 bis 4).

2. Unionsrecht

2Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 22a UStG (Huschens in Küffner/Zugmaier, USt, § 22a UStG Rz. 5 bis 8).

3. Rechtsentwicklung

3Vgl. zur Einführung der Fiskalvertreterregelung die Kommentierung zu § 22a UStG (Huschens in Küffner/Zugmaier, USt, § 22a UStG Rz. 9 bis 11). Vgl. zur Änderung von § 22b UStG zum die Kommentierung zu § 22b (Huschens in Küffner/Zugmaier, USt, § 22b UStG Rz. 3). § 22e UStG ist bisher (Stand November 2023) seit seiner Einführung in das UStG unverändert geblieben. Allerdings sollen aufgrund des Gesetzentwurfs für ein Gesetz zur Neuregelung beschränk­ter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe (BR-Drucks. 361/23; BT-Drucks. 20/8669) in § 22e Abs. 1 UStG die Wörter „Abs. 2 mit Ausnahme der in § 3 des Steuerberatungsgesetzes“­ durch die Wörter „Absatz 2 Satz 1 Nummer 2“­ ersetzt werden. Die Vorschrift erhielte dann folgende Fassung: „Die zuständige Finanzbehörde kann die Fiskalvertretung der in § 22a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 genannten Pers...

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