Umsatzsteuer Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 18f Sicherheitsleistung
BURGMAIER, Die „Neue“ Sicherheitsleistung bei Steueranmeldungen, UStB 2001 S. 90; KÜHN/WINTER, Bekämpfung der Umsatzsteuerverkürzung – Ist die Gesetzgebung das richtige Mittel?, UR 2001 S. 478; MERK, Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im EG-Binnenmarkt, UR 2001 S. 97; NIESKENS, Stellungnahme des Umsatzsteuer-Forums zum Entwurf des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes, UR 2001 S. 473; WINTER, Das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, UStB 2001 S. 382; TEHLER, Anwendung des § 18f UStG unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, UVR 2008 S. 242.
I. Einführung
1. Rechtsentwicklung
1§ 18f UStG wurde durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz v. , BGBl 2001 I S. 3922, mit Wirkung ab dem in das UStG eingefügt.
2(Einstweilen frei)
2. EU-Recht
3Die Vorschrift des § 18f UStG hat ihre Grundlage in Art. 18 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie. Übersteigt der Betrag der zulässigen Abzüge den Betrag der für einen Erklärungszeitraum geschuldeten Steuer, können die Mitgliedstaaten den Überschuss entweder auf den folgenden Zeitraum vortragen lassen oder ihn nach den von ihnen festgelegten Einzelheiten erstatten. Die Mitgliedstaaten können auch regeln, dass geringfügige Überschüsse weder vorgetragen noch erstattet werden. Diese Regelung f...