Umsatzsteuer Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 18d Vorlage von Urkunden
I. Einführung
1. Rechtsentwicklung
1§ 18d UStG wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz v. , BGBl 1992 I S. 1548, mit Wirkung ab dem in das UStG eingefügt. Damit wurde die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen, um die korrekte und fristgerechte Erledigung der Einzelauskunftsersuchen anderer Mitgliedstaaten sicherzustellen.
2Eine Änderung des § 18d UStG ist im Rahmen des EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetzes v. , BGBl 2004 I S. 3112, erfolgt. Die bisherigen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Umsatzsteuer wurden zu einer einzigen Rechtsnorm zusammengefasst. Im § 18d UStG musste der Bezug auf diese neue Verordnung hergestellt werden.
3Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. , BGBl 2013 I S. 1809, ist § 18d UStG erneut geändert worden und zwar mit Wirkung ab dem . Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung des Verweises auf das geltende Unionsrecht bzw. auf § 97 AO.
4(Einstweilen frei)
2. EU-Recht
5Die Vorschrift des § 18d UStG hat ihre Grundlage in der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates v. über die Zusammenarbeit der Verw...